Mit dem Mofa-Führerschein mehr Freiheit genießen!
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Der Mofa-Führerschein Klasse M ist der erste Schritt zu mehr Mobilität. Seit 2013 handelt es sich bei der Klasse M nicht mehr um einen Führerschein, sondern um eine Prüfbescheinigung, die Jugendliche bereits im Alter von 15 Jahren erwerben können. Die Ausbildung kann sechs Monate vor dem 15. Geburtstag starten. Trotzdem ist die Fahrerlaubnis nach wie vor überwiegend als Führerschein bekannt. Selbstverständlich kannst du den Mofa-Führerschein in unserer Fahrschule in Wolfsburg machen. Unser erfahrenes Team freut sich schon, dich auf dem Weg zum ersten eigenen Fahrzeug kompetent zu begleiten.
Fahrzeugart: | Mofa |
Mindestalter: | 15 |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | Nein |
Definition Klasse M – Mofa-Führerschein
Mit dem Mofa-Führerschein ist es erlaubt, Kleinkrafträder inklusive Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h und maximal 50 Kubik Hubraum zu führen.
Bei Fahrschülern, die noch nicht volljährig sind, müssen die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis zu der Fahrausbildung geben.
Sowohl ein theoretischer als auch ein praktischer Teil sind während der Ausbildung vorgesehen, es ist jedoch nur eine theoretische Prüfung nötig.
Gültig ist die Prüfbescheinigung lediglich in Deutschland.
Häufig gestellte Fragen zum Mofa-Führerschein
Du hast weitere Fragen oder möchtest dich direkt in unserer Fahrschule anmelden? Wir freuen uns auf dich!