WIR BILDEN IN FOLGENDEN FÜHRERSCHEINKLASSEN AUS
Führerscheinklasse B
Kraftfahrzeuge
- zG max. 3.500 kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
Ab 17*/18 Jahre
*beim begleitenden Fahren
Einschluss: AM
Führerscheinklasse BE
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger
- zG Anhänger über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Ab 17*/18 Jahre
*beim begleitenden Fahren
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich.
Praktische Prüfung erforderlich.
Führerscheinklasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder
- bbh max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 (Verbrennungsmotor)
- Leistung max 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder
- bbh max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 (Fremdzünder)
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- bbh max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm3 (Fremdzünder)
- Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350 kg
Ab 16 Jahre
Führerscheinklasse A1
Krafträder
- Hubraum max. 125 cm3
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung max. 14 kW
Ab 16 Jahre
Einschluss: AM
Führerscheinklasse A2
Krafträder
- Leistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Ab 18 Jahre
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A1 auf A2 (mind. zweijähriger Vorbesitz von A1) erforderlich. Praktische Prüfung erforderlich.
Einschluss: AM, A1
Führerscheinklasse A
Krafträder
- Hubraum über 50 cm3 oder
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kraffahrzeuge
- Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum über 50 cm3 (Verbrennungsmotor) oder
- bbH über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Ab 20*, 21* oder 24* Jahre
Keine Theorieprüfung beim Aufstieg von A2 auf A (mind. zweijähriger Vorbesitz von A2) erforderlich. Praktische Prüfung erforderlich.
Mindestalter:
*20 Jahre / Bei Aufstieg von A2 auf A
*21 Jahre / Wenn nur Trikes gefahren werden
*24 Jahre / Beim Direkterwerb
Einschluss: AM, A1, A2
Führerscheinklasse L
Zugmaschienen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
Selbstfahrende Arbeitsmaschienen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge
- bbH max. 25 km/h
- auch mit Anhänger
Ab 16 Jahre
Führerscheinklasse T
Zugmaschienen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h für Fahrer unter 18 Jahre
- bbH max. 60 km/h für Fahrer ab 18 Jahre
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschienen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Ab 16 Jahre
Einschluss: AM, L